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14.12.2011 Wanfried

Lösungen für leer stehende Immobilien

CDU-Stadtverordnetenfraktion bringt Antrag ein

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Die CDU-Fraktion in der Wanfrieder Stadtverordneten-versammlung beschäftigt sich derzeit mit leer stehenden und von Verfall und Vandalismus bedrohten Immobilien. Vorläufiges Ergebnis der Beratungen ist ein Antrag, den die Fraktion in die kommende Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2011 einbringt. Der Magistrat soll gebeten werden, leer stehende und von Verfall und Vandalismus bedrohte Immobilien zu ermitteln und zu prüfen, ob es Förderprogramme für deren Abriss gibt. Ferner sollen Kostenschätzungen für den Erwerb und Abriss dieser Gebäude eingeholt werden.
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Für leer stehende und von Vandalismus und Verfall betroffene Immobilien müssen Lösungen gefunden werden, meint die CDU-Fraktion.

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In der Begründung argumentiert die Fraktion, dass es trotz der vielfachen Vermarktungserfolge leer stehender Immobilien durch die Stadt Wanfried in Verbindung mit der Bürgergruppe für den Erhalt Wanfrieder Häuser einige Objekte in der Kernstadt wie auch in den Stadtteilen gibt, die aufgrund der Lage, aufgrund des Gebäudezuschnitts – bzw. des Gebäudezustands als unverkäuflich erscheinen. Das Erscheinungsbild dieser Immobilien lasse oft stark zu wünschen übrig. Diese vereinzelten Objekte sind es dann, die die Gesamtansicht einer ganzen Straße beschädigen. Dem gelte es im Sinne der angrenzenden Bürgerinnen und Bürger aber auch im Sinne der Kommune entgegen zu wirken. Generell trägt eine Verbesserung des Stadtbildes auch zur weiteren positiven touristischen Entwicklung in Wanfried bei. „Grundstückseigentümern, die Haus-, Hof und Garten in Ordnung halten und unter den Folgen der leer stehenden und ungepflegten Immobilien in unmittelbarer Nähe leiden, müsse geholfen werden,“ argumentiert Stadtverordneter Harald Wagner, der selbst auch Mitglied der Bürgergruppe ist und die Thematik aus der Praxis kennt. Häufig liege die Zuständigkeit für Objekte dieser Art bei Banken und Bausparkassen, die viele hundert Kilometer entfernt liegen. Dementsprechend „stiefmütterlich“ werde sich dann um die Objekte gekümmert. Die anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht Eschwege verlaufen in einer Vielzahl der Fälle fruchtlos, weil für solche Immobilien kaum oder gar kein Interesse besteht.

Die CDU Fraktion ist daher der Meinung, dass die Stadt Wanfried prüfen muss, wie sie mit den geschilderten Objekten umgeht und wie man Abhilfe schaffen kann. Hierzu sollen mögliche Förderprogramme beim Land und Bund auf Anwendbarkeit geprüft werden. „Ein gutes Beispiel einer gelungenen Maßnahme war der Abriss der verfallenen Immobilie oberhalb der Uraltschule im Jahr 2005 mit anschließender einfacher Freiflächengestaltung“, so Fraktionsvorsitzende llse von Scharfenberg. „Diese Maßnahme hat Platz geschaffen und die Straßenansicht wesentlich verbessert. Auch die Verkehrssicherheit an der Grundschule wurde durch eine bessere Einsehbarkeit erhöht,“ so von Scharfenberg. Der Abriss wurde aus Mitteln der Einfachen Stadterneuerung gefördert.
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Wie eine gelungene Freiflächengestaltung nach einem Abriss aussehen kann, zeigt das Beispiel in der Martinsgasse.

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Das Programm der Einfachen Stadterneuerung ist leider 2008 ausgelaufen. Nun gelte es neue Förderprogramme für die gesamte Kernstadt wie auch für die Stadtteile zu finden. Notfalls müsse man hierzu den Kontakt zur Landesregierung suchen, um die Problemlage zu diskutieren und zielgerichtet Förderungen zu erhalten.

Bürgermeister Gebhard begrüßt den Antrag der CDU Fraktion. Er decke sich mit seinen in der Praxis gemachten Erfahrungen. „In manchen Gebäuden halten sich immer wieder unberechtigte Personen auf, die dort ihr Unwesen treiben, Türen einschlagen und Fenster zerstören; Vandalismus der übelsten Art,“ so Gebhard. Dies führt zu nicht unerheblichen Belästigungen der Nachbarn. Hier gibt es oft Beschwerden. Um Abhilfe zu schaffen und das Erscheinungsbild der Stadt insgesamt nicht durch diese unerfreuliche Situation zu beeinträchtigen, erscheint ein Abriss in solchen Fällen sinnvoll. Die geschaffene Freifläche könne ggf. zudem im Anschluss an einen erfolgten Abriss an angrenzende Nachbarn bzw. sonstige Interessenten verkauft oder zur Nutzung vermietet werden, “ so Gebhard. 

 

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