Die CDU-Fraktion in der Wanfrieder
Stadtverordneten-versammlung beschäftigt sich derzeit mit
leer stehenden und von Verfall und
Vandalismus bedrohten Immobilien.
Vorläufiges Ergebnis der Beratungen ist ein Antrag, den die
Fraktion in die kommende Stadtverordnetenversammlung am 16.
Dezember 2011 einbringt. Der Magistrat soll gebeten werden,
leer stehende und von Verfall und Vandalismus bedrohte
Immobilien zu ermitteln und zu prüfen, ob es Förderprogramme
für deren Abriss gibt. Ferner sollen Kostenschätzungen für
den Erwerb und Abriss dieser Gebäude eingeholt werden.
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Für leer
stehende und von Vandalismus und Verfall betroffene
Immobilien müssen Lösungen gefunden werden, meint die
CDU-Fraktion.
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In der Begründung argumentiert die Fraktion,
dass es trotz der vielfachen Vermarktungserfolge leer
stehender Immobilien durch die Stadt Wanfried in Verbindung
mit der Bürgergruppe für den Erhalt Wanfrieder Häuser einige
Objekte in der Kernstadt wie auch in den Stadtteilen gibt,
die aufgrund der Lage, aufgrund des Gebäudezuschnitts – bzw.
des Gebäudezustands als unverkäuflich erscheinen. Das
Erscheinungsbild dieser Immobilien lasse oft stark zu
wünschen übrig. Diese vereinzelten Objekte sind es dann, die
die Gesamtansicht einer ganzen Straße beschädigen. Dem gelte
es im Sinne der angrenzenden Bürgerinnen und Bürger aber
auch im Sinne der Kommune entgegen zu wirken. Generell trägt
eine Verbesserung des Stadtbildes auch zur weiteren
positiven touristischen Entwicklung in Wanfried bei.
„Grundstückseigentümern, die Haus-, Hof und Garten in
Ordnung halten und unter den Folgen der leer stehenden und
ungepflegten Immobilien in unmittelbarer Nähe leiden, müsse
geholfen werden,“ argumentiert Stadtverordneter Harald
Wagner, der selbst auch Mitglied der Bürgergruppe ist und
die Thematik aus der Praxis kennt. Häufig liege die
Zuständigkeit für Objekte dieser Art bei Banken und
Bausparkassen, die viele hundert Kilometer entfernt liegen.
Dementsprechend „stiefmütterlich“ werde sich dann um die
Objekte gekümmert. Die anhängigen
Zwangsversteigerungsverfahren beim zuständigen Amtsgericht
Eschwege verlaufen in einer Vielzahl der Fälle fruchtlos,
weil für solche Immobilien kaum oder gar kein Interesse
besteht.
Die CDU Fraktion ist daher der Meinung, dass die Stadt
Wanfried prüfen muss, wie sie mit den geschilderten Objekten
umgeht und wie man Abhilfe schaffen kann. Hierzu sollen
mögliche Förderprogramme beim Land und Bund auf
Anwendbarkeit geprüft werden. „Ein gutes Beispiel einer
gelungenen Maßnahme war der Abriss der verfallenen Immobilie
oberhalb der Uraltschule im Jahr 2005 mit anschließender
einfacher Freiflächengestaltung“, so Fraktionsvorsitzende
llse von Scharfenberg. „Diese Maßnahme hat Platz geschaffen
und die Straßenansicht wesentlich verbessert. Auch die
Verkehrssicherheit an der Grundschule wurde durch eine
bessere Einsehbarkeit erhöht,“ so von Scharfenberg. Der
Abriss wurde aus Mitteln der Einfachen Stadterneuerung
gefördert.
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Wie eine
gelungene Freiflächengestaltung nach einem Abriss aussehen
kann, zeigt das Beispiel in der Martinsgasse.
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Das Programm der Einfachen Stadterneuerung
ist leider 2008 ausgelaufen. Nun gelte es neue
Förderprogramme für die gesamte Kernstadt wie auch für die
Stadtteile zu finden. Notfalls müsse man hierzu den Kontakt
zur Landesregierung suchen, um die Problemlage zu
diskutieren und zielgerichtet Förderungen zu erhalten.
Bürgermeister Gebhard begrüßt den Antrag der CDU Fraktion.
Er decke sich mit seinen in der Praxis gemachten
Erfahrungen. „In manchen Gebäuden halten sich immer wieder
unberechtigte Personen auf, die dort ihr Unwesen treiben,
Türen einschlagen und Fenster zerstören; Vandalismus der
übelsten Art,“ so Gebhard. Dies führt zu nicht unerheblichen
Belästigungen der Nachbarn. Hier gibt es oft Beschwerden. Um
Abhilfe zu schaffen und das Erscheinungsbild der Stadt
insgesamt nicht durch diese unerfreuliche Situation zu
beeinträchtigen, erscheint ein Abriss in solchen Fällen
sinnvoll. Die geschaffene Freifläche könne ggf. zudem im
Anschluss an einen erfolgten Abriss an angrenzende Nachbarn
bzw. sonstige Interessenten verkauft oder zur Nutzung
vermietet werden, “ so Gebhard.