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14.06.2011 Wanfried

Möglichkeiten und Grenzen der Windkraft

CDU will Klarheit über Vorranggebiete für Windkraftanlagen

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Angesichts der energiepolitischen Weichenstellungen auf Bundesebene, sind auch die Kommunen dazu aufgerufen, die künftigen Möglichkeiten der Energieerzeugung auszuloten. In der Parlamentssitzung am vergangenen Freitag nahm sich die CDU Fraktion in der Wanfrieder Stadtverordnenten-versammlung daher dem Thema Windkraft an, das derzeit fast alle Kommunen im Werra-Meißner-Kreis beschäftigt.

Mit dem eingebrachten Antrag wird der Magistrat der Stadt Wanfried gebeten, gemeinsam mit dem zuständigen Dezernat des Regierungspräsidiums Kassel und den Fachbereichen des Werra-Meißner-Kreises zu prüfen, ob es in der Gemarkung Wanfried genehmigungsfähige und geeignete Vorranggebiete für Windkraftanlagen gibt, die Aussicht auf Aufnahme im Regionalplan haben.

Zur Begründung des Antrags verwies CDU-Stadtverordneter Henning Wehr auf den von der Bundesregierung Ende Mai präsentierten Fahrplan zum Ausstieg aus der Atomenergie bis zum Jahr 2022. Damit soll nicht nur auf Atomstrom verzichtet, sondern auch der Anteil erneuerbarer Energien von 17% auf 35% verdoppelt werden. Daran kann und wird die Windenergie einen entscheidenden Anteil haben. In der diesbezüglich aufkommenden Diskussion sind die Vor- und Nachteile von Anlagen vor Ort mit denen von Überland-leitungen von Offshore-Anlagen abzuwägen.
Wesentlich für das Vorgehen der CDU-Fraktion ist auch das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der am 17.03.2011 Teile des Regionalplans 2009 für unwirksam erklärte. Betroffen sind dabei die Festlegung von Vorrang-gebieten für Windenergienutzung und die Bestimmung, dass außerhalb dieser Vorranggebiete die Planung und Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen nicht zulässig sind. Aus diesem Grund besteht daher momentan die grundsätzliche Möglichkeit, weitere Vorranggebiete für Windenergienutzung in den Regionalplan aufzunehmen.

Der Antrag der CDU-Fraktion zielt einerseits darauf ab, mögliche Flächen in der Gemarkung Wanfried zur Aufnahme in den Regionalplan anzumelden. Zum Anderen aber auch in Abstimmung mit den weiteren Gemeinden im Kreis möglicherweise geeignetere Flächen in der Umgebung in Hinsicht auf Effektivität, Vereinbarkeit mit Naturschutz und Tourismus sowie Wirtschaftlichkeit zu finden.
 

Mit diesem Wissen über die Lage möglicher geeigneter Flächen soll die Stadt für folgende Situationen gewappnet sein:
 

(1) Es gibt geeignete Flächen. Die Stadt Wanfried muss unter Abwägung aller Umstände dieses Einkommenspotential nutzen.

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(2)

Eine Fläche erweist sich als derart interessant, dass ein Bürgerbeteiligungsmodell sinnvoll erscheint.

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(3)

Ein Interessent zielt auf eine bestimmte Fläche zu Errichtung einer Windenenergieanlage ab. Liegen Informationen über geeignetere Flächen vor, kann die Stadt Wanfried diese offerieren und ihre Belange damit besser durchsetzen.

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(4) Es gibt keine geeigneten Flächen in der Gemarkung Wanfried. Eine Diskussion mit Windenergiegegnern braucht nicht geführt werden.


„Wir beabsichtigten mit diesem Antrag die Stadt Wanfried zum Herrscher des Verfahrens zu machen. Zudem sollen unnötige Diskussionen und Anfragen vermieden werden, falls festgestellt wird, dass überhaupt keine geeigneten Flächen im Stadtgebiet vorhanden sind.“, so Henning Wehr in seiner Antragsbegründung abschließend.

 

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