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Angesichts der energiepolitischen
Weichenstellungen auf Bundesebene, sind auch die Kommunen dazu
aufgerufen, die künftigen Möglichkeiten der Energieerzeugung
auszuloten. In der Parlamentssitzung am vergangenen Freitag
nahm sich die CDU Fraktion in der Wanfrieder
Stadtverordnenten-versammlung daher dem Thema Windkraft an,
das derzeit fast alle Kommunen im Werra-Meißner-Kreis
beschäftigt.
Mit dem eingebrachten Antrag wird der Magistrat der Stadt
Wanfried gebeten, gemeinsam mit dem zuständigen Dezernat des
Regierungspräsidiums Kassel und den Fachbereichen des
Werra-Meißner-Kreises zu prüfen, ob es in der Gemarkung
Wanfried genehmigungsfähige und geeignete Vorranggebiete für
Windkraftanlagen gibt, die Aussicht auf Aufnahme im
Regionalplan haben.
Zur Begründung des Antrags verwies CDU-Stadtverordneter
Henning Wehr auf den von der Bundesregierung Ende Mai
präsentierten Fahrplan zum Ausstieg aus der Atomenergie bis
zum Jahr 2022. Damit soll nicht nur auf Atomstrom verzichtet,
sondern auch der Anteil erneuerbarer Energien von 17% auf 35%
verdoppelt werden. Daran kann und wird die Windenergie einen
entscheidenden Anteil haben. In der diesbezüglich aufkommenden
Diskussion sind die Vor- und Nachteile von Anlagen vor Ort mit
denen von Überland-leitungen von Offshore-Anlagen abzuwägen.
Wesentlich für das Vorgehen der CDU-Fraktion ist auch das
Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der am
17.03.2011 Teile des Regionalplans 2009 für unwirksam
erklärte. Betroffen sind dabei die Festlegung von
Vorrang-gebieten für Windenergienutzung und die Bestimmung,
dass außerhalb dieser Vorranggebiete die Planung und
Errichtung raumbedeutsamer Windenergieanlagen nicht zulässig
sind. Aus diesem Grund besteht daher momentan die
grundsätzliche Möglichkeit, weitere Vorranggebiete für
Windenergienutzung in den Regionalplan aufzunehmen.
Der Antrag der CDU-Fraktion zielt einerseits darauf ab,
mögliche Flächen in der Gemarkung Wanfried zur Aufnahme in den
Regionalplan anzumelden. Zum Anderen aber auch in Abstimmung
mit den weiteren Gemeinden im Kreis möglicherweise geeignetere
Flächen in der Umgebung in Hinsicht auf Effektivität,
Vereinbarkeit mit Naturschutz und Tourismus sowie
Wirtschaftlichkeit zu finden.
Mit diesem Wissen über die Lage möglicher
geeigneter Flächen soll die Stadt für folgende Situationen
gewappnet sein:
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(1) |
Es gibt geeignete Flächen. Die Stadt Wanfried
muss unter Abwägung aller Umstände dieses
Einkommenspotential nutzen.
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(2) |
Eine Fläche erweist sich als derart
interessant, dass ein Bürgerbeteiligungsmodell sinnvoll
erscheint.
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(3) |
Ein Interessent zielt auf eine bestimmte Fläche
zu Errichtung einer Windenenergieanlage ab. Liegen
Informationen über geeignetere Flächen vor, kann die
Stadt Wanfried diese offerieren und ihre Belange damit
besser durchsetzen.
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(4) |
Es gibt keine geeigneten Flächen in der
Gemarkung Wanfried. Eine Diskussion mit
Windenergiegegnern braucht nicht geführt werden.
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„Wir beabsichtigten mit diesem Antrag die Stadt Wanfried zum
Herrscher des Verfahrens zu machen. Zudem sollen unnötige
Diskussionen und Anfragen vermieden werden, falls festgestellt
wird, dass überhaupt keine geeigneten Flächen im Stadtgebiet
vorhanden sind.“, so Henning Wehr in seiner Antragsbegründung
abschließend.
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